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Forschungsprofil Fiqh (Islamisches Recht und Glaubenspraxis)
Das Fachgebiet Islamisches Recht und Glaubenspraxis entspricht der theologischen Disziplin des Fiqh im klassischen Fächerkanon der Islamischen Theologie und beschäftigt sich mit rechtlich-normativen (Familien,- Handels-, Straf- und Erbrecht) und gottesdienstlichen Aspekten sowie mit den philosophischen und methodologischen Grundlagen der Ableitung dieser Normen (uṣūl al-fiqh). Der Lehrstuhl hat seinen Schwerpunkt im Bereich der klassischen islamischen Rechtstheorie (uṣūl al-fiqh) zwischen dem 12. und 19. Jahrhundert. In diesem Zusammenhang wird die Frage gestellt: Wie wurden theologische Aussagen im Bereich des islamischen Rechts generiert und begründet? Im Zentrum stehen dabei methodologische und wissenschaftstheoretische Fragestellungen, und vor allem das Verhältnis zwischen Sprache, Logik, Theologie und Recht im Rahmen der klassischen Rechtstheorie (uṣūl al-fiqh). Weitere Arbeitsfelder des Lehrstuhls sind:
- Wandelbarkeit religiöser Normen in der Moderne
- Islamische Wirtschaftsethik
- Subdisziplinen des Islamischen Rechts wie al-Qawāʾid al-fiqhiyya oder Maqāṣid aš-šarīʾa in Geschichte und Gegenwart.
In der Lehr- und Forschungstätigkeit des Lehrstuhls ist ein umfassender Blick in das Islamische Recht und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis sowie zwischen historischer Forschung und Gegenwartsrelevanz besonders wichtig. Mittelfristiges Ziel des Lehrstuhls ist es, ausgehend von der Erforschung klassischer Texte Impulse für den heutigen methodologischen Diskurs zu schaffen und zu erforschen, inwiefern traditionelle Methoden und Wissenschaftskonzepte mit den gegenwärtigen Diskursen ins Gespräch gebracht werden können.
Lehrstuhlinhaber
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